4.3.2011 - Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zeigt, dass der Denkmalschutz einer Solarthermie-Anlage auf dem Hausdach nicht unbedingt entgegensteht. Die Kläger dürfen auf ihrem denkmalgeschützten Haus eine Solaranlage zur Brauchwassererwärmung errichten. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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