6.4.2012 - Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat die Antragsfrist für den Allgemeinen Teil des Landesförderprogramms Klimaschutz-Plus auf den 30. April verlängert. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Privateigentümer von Nichtwohngebäuden im Land. Finanziell gefördert werden investive Energiesparmaßnahmen, Energiediagnosen und innovative Projekte. Die Abgabe der Anträge bei der Landesenergieagentur KEA war bisher nur bis zum 31. März möglich. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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