8.2.2013 - Das baden-württembergische Ministerium für Finanzen und Wirtschaft informiert die Bürgerinnen und Bürger über Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen auf Privatgebäuden. Mittlerweile ist dafür keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig. Denn die Bürgerinnen und Bürger verwalten hier allein eigenes Vermögen. Nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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