10.6.2013 - Der Bundesnetzagentur obliegt fortan die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für länder- und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben. Der Bundesrat hat dazu am 7. Juni 2013 einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Ebenso stimmte er dem bereits im April vom Bundestag verabschiedeten Bundesbedarfsplangesetz zu. 'Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende und mehr Tempo beim Netzausbau', betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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