11.3.2013 - Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg weist darauf hin, dass Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Messungen ihrer Stromeinspeisungen in das Stromnetz nicht gegen Entgelt vom Netzbetreiber vornehmen lassen müssen. Sofern die Betreiberinnen und Betreiber die Stromeinspeisung selbst messen wollen, muss ihnen dies erlaubt werden. Mit dieser Entscheidung bestätigt der Bundesgerichtshofs (Az: EnVR 10/12) die Rechtsauffassung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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