13.3.2012 - Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ergeben sich bei der Besonderen Ausgleichsregelung wesentliche Änderungen im Hinblick auf die Antragsberechtigung und das Antragsverfahren. Darauf weist jetzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hin. Ein neues Merkblatt für Unternehmen des produzierenden Gewerbes enthält aktuelle und umfassende Informationen zum Antragsverfahren für das Jahr 2012. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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