17.7.2013 - Die Europäische Kommission hat zwei getrennte Beschlüsse über deutsche Regelungen zur Unterstützung energieintensiver Wirtschaftszweige angenommen. Die Regelung, durch die energieintensiven Unternehmen ab Januar 2013 ein Ausgleich für ihre in den Strompreisen enthaltenen CO2-Kosten gewährt wird, steht demnach mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang. Im Gegensatz dazu wurde die Regelung zur Förderung der Nichteisen-Metallerzeuger im Jahr 2009 als nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt, weil sie erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der Erzeuger in anderen Mitgliedstaaten zur Folge hätte. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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