17.8.2011 - Um den Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung bei Wohngebäuden zu erhöhen, gibt es in Baden-Württemberg das so genannte Erneuerbare-Wärme-Gesetz, EWärmeG. Damit werden Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, nach einer nötigen Erneuerung ihrer Heizungsanlage mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs ihrer Wohngebäude aus erneuerbaren Quellen zu decken. Um das Gesetz auf seine Wirkung hin zu überprüfen und gegebenenfalls novellieren zu können, hat das Umweltministerium jetzt einen ersten Erfahrungsbericht vorgelegt. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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