19.12.2013 - Die für die zentrale Warmwasserbereitung in Mehrfamilienhäusern benötigte Energiemenge muss spätestens ab dem 31.12.2013 mit einem separaten Wärmemengenzähler erfasst werden. Das steht in der Heizkostenverordnung von 2009. Anderenfalls darf der Mieter den Anteil der Wärmekosten, der nicht gemäß... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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