21.6.2013 - Der Betrieb einer privaten, netzgeführten Photovoltaik-Anlage kann zum Abzug der entrichteten Vorsteuer berechtigen. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt mit einem Urteil festgestellt. Voraussetzung ist, dass die Anlage zur Erzielung nachhaltiger Einnahmen betrieben wird.
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