22.7.2013 - Produzierende Unternehmen in Deutschland können bis zu mehreren hunderttausend Euro Entlastungen von der Energie- und Stromsteuer bei den Hauptzollämtern beantragen – den so genannten Spitzenausgleich nach §55 Energie- und §10 Stromsteuergesetz. Voraussetzung ist seit 2013 der Nachweis, dass sie ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) eingeführt zu haben. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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