25.8.2010 - Wer die zu montierenden Teile seiner Photovoltaik-Anlage nicht ausreichend sichert, kann keinen Schadenersatz gegenüber dem Versicherer geltend machen. Denn nicht montierte Teile sind weder Bestandteil des Gebäudes noch versichertes Zubehör, wie das Landgericht Hannover (AZ: 8 O 242/09) entschieden hat. Der Diebstahl von noch nicht eingebauten Teilen einer Photovoltaik-Anlage vom Balkon ist weder über die Gebäudeversicherung noch über die Hausratversicherung abgedeckt. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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