25.11.2009 - Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung für Strom aus regenerativen Quellen. Die Mehrkosten für Strom aus Sonnenenergie, Windkraft, Bioenergie, kleinen Wasserkraftwerken und Erdwärme werden mittels einer Umlage von allen Stromkundinnen und -kunden bezahlt. Dennoch taugen die Erneuerbaren Energien nicht als Sündenbock für Strompreiserhöhungen. Warum, das erläutert die Agentur für Erneuerbare Energien. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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