27.9.2010 - Ein Gerichtsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG) hat kurz für Aufregung bei Betreibern von Photovoltaik-Anlagen geführt. Der 7. Senat des OVG hatte entschieden, dass die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage, die zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes führt, einer Baugenehmigung bedarf. Doch das NRW-Bauministerium gab Entwarnung: die meisten Betreiber privater Solaranlagen müssen sich keine Sorgen machen. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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