28.6.2013 - Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Baden-Württemberg sollen sich künftig die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) ändern. Das Landeskabinett hat Mitte Juni dazu die Eckpunkte für eine Gesetzesnovelle beschlossen. 'Der Pflichtanteil Erneuerbarer Energien soll moderat von heute zehn auf 15 Prozent steigen', sagt Petra Hegen vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums. Eine weitere wichtige Änderung ist der geplante Verzicht auf die Schlüsseltechnologie Solarthermie. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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