29.8.2012 - Die federführende italienische Behörde Gestore Servizi Energetici (GSE) hat veränderte Anforderungen an Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaik-Anlagen formuliert, sofern diese künftig die staatliche Einspeisevergütung nach Conto Energia V erhalten wollen. Die wesentlichen Regelungen, die als Voraussetzung für den Antrag der Einspeisevergütung erfüllt sein müssen, beziehen sich auf die Qualität der Photovoltaik-Module und deren Hersteller. zum vollen Artikel bei solarportal24.de
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