21.9.2007 - Fernwärmeverträge enthalten in der Regel eine Preisgleitklausel. Wenn nach dieser Formel der Preis automatisch rechnerisch bestimmt wird und kein Ermessensspielraum für den Versorger besteht ('kann angepasst werden..'), dann hat der Versorger dabei zum vollen Artikel bei energienetz.de
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