20.6.2011 - Bonn. In dem am Montag, 06. Juni 2011, vorgelegten Kabinettsbeschluss zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes setzt die Bundesregierung weiter auf die Reduzierungen der Solarförderung und hält an der Begrenzung des Zubaus von Photovoltaikanlagen durch einen ?atmenden Deckel? fest. Die halbjährliche Degressionsanpassung, gekoppelt an die Zubauraten, wird auch in dem vorliegenden Kabinettsbeschluss nach § 20a beibehalten. In dieser Woche beschäftigen sich die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf und verweisen mit Blick auf die zusätzliche Absenkung auch auf die ?politische Verlässlichkeit [...] zum vollen Artikel bei CleanThinking.de
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