15.12.2014 - Ab 1. März 2015 steigen die Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen auf eine Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bis zu maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der... zum vollen Artikel bei enbausa.de
Quelle: aus dem News-Feed: enbausa.de - Energetisch Bauen und Sanieren entnommen (enbausa.de).
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.