10.1.2013 - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Betreiber kleiner PV-Anlagen zivilrechtlich gesehen Verbraucher sind. Wer sich zum Beispiel in den eigenen vier Wänden bei einem Beratungsgespräch eine PV-Anlage aufschwatzen lässt, kann als Verbraucher innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen.... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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