19.11.2010 - Berlin. Vermieter dürfen für die Betriebskostenabrechnung nicht geeichte Messgeräte verwenden, sofern sie nachweisen können, dass die verwendeten Werte den tatsächlichen Verbrauch wiedergeben. Darauf weist der Hausbesitzerverband Haus & Grund hin und verweist dabei auf eine Entscheidung des... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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