23.4.2015 - Solarthemen 446. Nach einem neue Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist es weiterhin möglich, private Grundstückeigentümer und Kommunen für Erneuerbare-Energien-Projekte zu enteignen, doch der BGH hat dafür weitgehende Anforderungen formuliert. . Text: Andreas Witt zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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