3.7.2014 - Solarthemen 427. Am 27. Juni hat der Bundestag eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch eingeführt. Damit sollen Bundesländer die Möglichkeit bekommen, Mindestabstände für Windkraftanlagen zu baulichen Nutzungen vorzuschreiben, die bis zum Zehnfachen der Höhe einer Windkraftanlage betragen können. zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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