13.4.2011 - Das Votum hatte sich abgezeichnet, doch ändert die aktuelle Entscheidung nichts an der Debatte über die Sinnhaftigkeit. Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Stromkonzerne die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid testen dürfen und einen Gesetzentwurf zur Erforschung des sogenannten CCS-Verfahrens bei der Stromgewinnung aus Kohlekraftwerken verabschiedet. Skeptische Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen sicherten sich ein Vetorecht. Bei begründeten Bedenken können sie CO2-Endlager in ihrem Gebiet verhindern. Auch Umweltschützer und Bürgerinitiativen zweifeln an der Speicherung des Treibhausgases CO2. Sie befürchten u.a. schwere Schäden [...] zum vollen Artikel bei CleanThinking.de
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