27.8.2015 - Solarthemen 454. Die Clearingstelle EEG hat jetzt ihr Votum 2014/30 vom 3. Dezemberschriftlich begründet. Hier wird geklärt, dass und bis zu welcher installierten Leistung die Betreiberin einer PV-Anlage einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus Modulen, welche ihre derzeit installierten Module in Zukunft ersetzen sollen, mit den alten Vergütungssätzen vergütet wird. zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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