4.7.2014 - Seit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Immobilienanbieter verpflichtet, bestimmte Angaben aus einem vorliegenden Energieausweis in kommerziellen Anzeigen und Inseraten mit zu veröffentlichen. Wer das übersieht, dem solle laut Gesetzgebung eigentlich eine einjährig gewährte... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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