Auch ist der Zusammenhang des Merit-Order-Effekts mit der EEG Umlage kaum bekannt. Konkret wird die Höhe der EEG Umlage grundsätzlich wie folgt bemessen:
EEG Vergütung abzgl. Strompreis Börse = EEG Umlage
Hierbei erweist sich der Merit-Order-Effekt für die Erneuerbaren Energien, insbesondere für die Photovoltaik als großer Nachteil. Da die Preisfindung nach den volkswirtschaftlichen Grundregeln erfolgt (Angebot und Nachfrage) führt eine hohe Sonnenintensität zu einer Erhöhung der Strommenge. Da dies keine wesentlichen Änderungen auf der Nachfrageseite zur Folge hat, sinkt der Börsenpreis. Eine hohe Effizienz der Photovoltaikanlagen führt also zu einer steigenden EEG Umlage.
„Nach einem Gutachten der Windenergie würde die EEG Umlage unter Berücksichtigung des Merit-Order-Effekts um 2-3 Cent niedriger sein“, gibt der Geschäftsführer Andreas Klier der Anumar GmbH aus Ingolstadt zu bedenken. Und dennoch belastet der Staat den Endverbraucher mit einer steigenden EEG- Umlage. Markus Brosch, ebenfalls Geschäftsführer der Anumar GmbH, fordert: „Hier muss der Staat dringend umdenken.“
Weitere Informationen finden Sie unter www.anumar.de
Andreas Klier, Anumar GmbH, 26.11.2012
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