15.4.2016 - Die Kostendynamik durchbrechen, die erneuerbaren Energien planbar und verlässlich ausbauen und sie fit für den Markt machen: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) haben wir ein wichtiges Fundament für eine erfolgreiche Energiewende gelegt. Nun gehen wir in die nächste Phase des Ausbaus der erneuerbaren Energien - und das ist ein Paradigmenwechsel: Die Vergütung des erneuerbaren Stroms soll ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden. Die Grundlage dafür schaffen wir mit einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, dem EEG 2016. zum vollen Artikel bei bmwi.de
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