2.1.2017 - Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 750 kW und Biomasseanlagen bis zu einer Leistung von 150 kW müssen sich über das EEG 2017, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, keine Gedanken machen: Sie erhalten für ihren Strom weiterhin eine staatlich festgelegte Vergütung je... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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