25.7.2015 - Wer sich in eine Wohnanlage einkauft, der wird Teil der Eigentümergemeinschaft und ist damit nicht nur für seine eigene Wohnung, sondern auch für das gesamte Gemeinschaftseigentum mitverantwortlich. 'Das wissen aber die meisten Käufer gar nicht', beobachtet Volker Lenz,... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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