22.8.2013 - Betreiber von netzgekoppelten Fotovoltaik-Anlagen sind Unternehmer und als solche auch zum Vorsteuerabzug aus der Anlagenbeschaffung berechtigt. Sie können sich also die im Rahmen der Anschaffung geleistete Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Das hat vor Kurzem... zum vollen Artikel bei enbausa.de
Quelle: aus dem News-Feed: enbausa.de - Energetisch Bauen und Sanieren entnommen (enbausa.de).
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.