4.3.2013 - Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Kürzung der Zuteilung für die Energiewirtschaft in der 2. Handelsperiode für rechtens erklärt und die Klage des Energieversorgers RWE gegen die sogenannte Veräußerungskürzung für Energieanlagen abgewiesen. Das BVerwG bestätigte damit in dieser grundlegenden Frage des Emissionshandels die Urteile der Vorinstanzen sowie seine Urteile von Oktober und Dezember 2012. Hier hatten in verschiedenen Verfahren insgesamt sechs Unternehmen geklagt. Cleantech News / Leipzig. Im aktuellen Fall, der am 21.02.2013 verhandelt wurde, ging es um ein von [...] zum vollen Artikel bei CleanThinking.de
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