14.4.2015 - Ab dem 1. Mai 2015 ist der Verstoß gegen die Energieausweispflicht eine Ordnungswidrigkeit. Das sorgt bei Hausbesitzern teilweise für Verwirrung, und findige Geschäftemacher nutzen das als Verkaufsargument. Verpflichtend ist der Energieausweis aber nur, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend... zum vollen Artikel bei enbausa.de
Quelle: aus dem News-Feed: enbausa.de - Energetisch Bauen und Sanieren entnommen (enbausa.de).
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.