16.12.2018 - Der Bundesrat hat die Novelle erwartungsgemäß auch durchgewunken. Damit können das Energiesammelgesetz zum 1. Januar planmäßig in Kraft treten. Für die Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt sind damit die Sonderkürzungen zwischen Februar und April beschlossen, zugleich sind aber auch die Sonderausschreibungen auf den Weg gebracht. zum vollen Artikel bei News-Feed der Sonnenseite
Quelle: aus dem News-Feed: News-Feed der Sonnenseite entnommen .
Weitere Informationen zu den Quellenangaben und zum Copyright der Artikel finden Sie hier. Externe Artikel sind mit dem jeweiligen für den Artikel verantwortlichen Anbieter über den Link "zum vollen Artikel" verknüpft.