20.9.2011 - Wer die bisherige Auslegung der EnEV 2009 im Kopf hatte und die oberste Geschossdecke seines Hauses gedämmt hat, hat damit möglicherweise mehr getan als gesetzlich notwendig. Das geht aus der jüngsten Staffel der Auslegungen hervor, die das BBSR regelmäßig veröffentlicht.
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Quelle: aus dem News-Feed: enbausa.de - Energetisch Bauen und Sanieren entnommen (enbausa.de).
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