21.10.2016 - Hauseigentümer müssen bei der Wärmedämmung von Gebäudefassaden eine Dämmschicht von durchschnittlich 14 Zentimeter Stärke anbringen. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) seit mehreren Jahren vor. Doch es gibt eine Ausnahme von der Regel, wie erst Mitte Oktober 2016 bekannt wurde. Die... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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