18.12.2013 - Das Beihilfeverfahren der EU-Kommission gegen das EEG wird keine unmittelbaren Auswirkungen auf die gesetzlich garantierten Investitionsgrundlagen für die Erneuerbaren Energien haben. Das Prüfverfahren wird sich sicherlich eineinhalb Jahre hinziehen und der Ausgang ist völlig ungewiss. Investoren und Banken sollten sich also durch die Vorschläge Almunias nicht verunsichern lassen. Selbst für den überhaupt nicht sicheren Fall, dass das EEG am Ende des Verfahrens als Beihilfe deklariert wird, kann der Europäische Gerichtshof dagegen angerufen werden. Dieser hatte 2001 im sogenannten Preußenelektra-Urteil die Einspeisevergütung mit gutem Recht nicht als Beihilfe eingestuft. Von Hans-Josef Fell zum vollen Artikel bei sonnenseite.com
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