27.1.2015 - Seit dem 1. Januar 2015 dürfen viele Anlagen zur Kälteherstellung nicht mehr in der gewohnten Art und Weise gewartet werden. Es sind neue Regelungen zu sogenannten teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW), wie insbesondere das Kältemittel R22 und alle Gemische, die diesen Stoff... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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