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Förderbedingungen für Heizungsanlagen ab 2018

28.9.2017 - Förderung Erneuerbare Energien - Wer eine thermische Solaranlage, eine Wärmepumpenanlage oder beispielsweise eine Pelletheizung im bestehenden Gebäude installieren möchte, profitiert vom Marktanreizprogramm des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Hauseigentümer erhalten für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung einen Zuschuss von mindestens 500 Euro. Wärmepumpen mit Wärmequelle Erdwärme und Wasser werden sogar mit mindestens 4.000 Euro gefördert. Ab 2018 ändert sich das Antragsverfahren. Künftig erfolgt die Antragstellung für alle Förderbereiche immer vor Beginn der Maßnahme.© Fotolia / reimax16 zum vollen Artikel bei BINE.info - News

Quelle: aus dem News-Feed: BINE.info - News entnommen .

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