22.9.2010 - Berlin. Für Verunsicherung unter Fertighauskäufern sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VII ZR 165/09). Die Richter haben entschieden, dass Fertighausanbieter von ihren Kundinnen und Kunden vor Baubeginn eine Bankbürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen dürfen, soweit dies im... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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