8.1.2009 - Solarthemen 284: Die Auseinandersetzung zwischen dem Betreiber einer Solarstromanlage und dem Finanzamt Ehingen endete mit einem Vergleich. Darin wird jedoch die Entscheidung des Finanzamtes bestätigt, nach der eine Indach-Solarstromanlage über 50 Jahre abzuschreiben ist.
Allerdings, so das Finanzgericht Stuttgart, habe das Finanzamt gültige Steuerbescheide nicht rückwirkend ändern dürfen (siehe Solarthemen 284). Das stellte Betreiber Rudolf Seidel [...] zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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