11.12.2014 - Wer Solarstrom selbst verbraucht und sich gegen eine Befreiung von der Umsatzsteuer entschieden hat, zahlt die 19 Prozent Umsatzsteuer künftig auf den Preis, den er für Strom aus dem Netz bezahlt. Das geht aus dem neuesten Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums hervor, der seit langem... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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