"Die im Entwurf konkretisierte Härtefallregelung für die Meldepflicht ist sachgerecht, angemessen, und praktikabel", sagte Dr. Steffen Dagger, Hauptgeschäftsführer des Dachverbandes MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. "Sie dürfte grundsätzlich für weniger als 5 Prozent der Tankstellen überhaupt relevant werden", ergänzt Axel Graf Bülow, Hauptgeschäftsführer des bft Bundesverband Freier Tankstellen. Diese Menge reduziere sich noch weiter um die Zahl der Tankstellen, die trotz Anspruch keinen Antrag auf die Härtefallregelung stellen.
Die im Markttransparenzstellengesetz vorgesehene Datenerhebungspflicht für Tankstellen, die Änderungen der Kraftstoffpreise in Echtzeit an eine 'Markttransparenzstelle' zu übermitteln, stellt gerade kleinere Unternehmen und Freie Tankstellen vor besondere Herausforderungen, den höheren Bürokratieaufwand und die zusätzlichen Kosten zu schultern. Deshalb hatte der Bundestag Ende 2012 mit dem Markttransparenzstellengesetz eine Härtefallregelung für besondere Ausnahmefälle beschlossen, nach der kleine Tankstellen in besonderen Härtefällen von dieser Verpflichtung befreit werden können.
Der MEW hatte sich gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden für die im Gesetz verankerte Härtefallregelung für kleine Unternehmen eingesetzt, um nicht die Unternehmen vor wirtschaftliche Engpässe zu stellen, die nach dem Gesetzeszweck eigentlich geschützt werden sollen.
Der MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. ist der gemeinsame Dachverband des unabhängigen Mineralöl- und Energiemittelstandes. Er vertritt unter anderem mit dem bft - Bundesverband Freier Tankstellen rund 15 Prozent aller Deutschen Tankstellen - die unabhängigen und Freien Tankstellen.
Dr. Steffen Dagger, Axel Graf Bülow, 22.01.2013
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