20.11.2014 - Solarthemen 436. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. [private] Dies betrifft im wesentlichen Großunternehmen und eventuell mit ihnen verbunden kleine und mittlere Unternehmen. Wie die EU-Richtlinie vorgibt, müssen diese Unternehmen bis zum 5. Dezember 2015 und anschließend alle vier Jahre einen Energieauditor beauftragen, sofern sie nicht bereits um ... zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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