14.3.2012 -
Ab einer jährlichen Biogasproduktion von 1,2 Mio. Nm³ benötigen Betreiber von Biogas- und Bioerdgasanlagen ab dem 1. Juni 2012 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Darauf weist die Rechtsanwaltskanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner hin. Hintergrund ist die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das am zum vollen Artikel bei openPR - Aktuelle Pressemitteilungen der Kategorie: Energie & Umwelt
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