18.8.2009 - Solarthemen 309: Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Gebäudes in Rottach-Egern beschäftigt derzeit das Bayerische Verwaltungsgericht in München, weil sie nicht der Gestaltungssatzung der Kommune entspricht. Die im Oktober 2005 von der Gemeinde beschlossene Satzung schreibt vor, dass maximal 25 Prozent einer Dachfläche von einer Solaranlage bedeckt werden darf.
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