5.7.2015 - Die Landesfinanzminister haben sich auf ein neues Modell für die Grundsteuer geeinigt. Danach soll die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Steuer zukünftig nach dem Verkehrswert des Grundstücks erhoben werden. Nach geltender Regelung wird die Grundsteuer auf der Grundlage der Einheitswerte... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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