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Artikel vom 09.01.2013

Handelsblatt muss Falschberichte zu FlexStrom einstellen

Köln/Düsseldorf (ots) - Die Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt muss zahlreiche Falschaussagen über unabhängigen Stromanbieter FlexStrom unterlassen. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Eine Einstweilige Verfügung verbietet dem Blatt mehrere gravierende Falschaussagen, u.a. über die Wirtschaftlichkeit des seit knapp zehn Jahren existierenden Stromanbieters (LG Köln, Az 28 O 514/12).

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Obwohl FlexStrom seit dem Jahr 2009 kontinuierlich Gewinne ausweisen kann, hatte das Handelsblatt in seiner Berichterstattung den Eindruck erweckt, der Stromanbieter arbeite nicht profitabel. Dabei hatte das Handelsblatt einzig und allein auf die Aussage eines FlexStrom-Konkurrenten berufen. Im Gegensatz sind die Unternehmenszahlen des Stromanbieters absolut positiv: FlexStrom hatte 2009 einen Gewinn von 4,27 Millionen Euro nach Steuern erwirtschaftet, 2010 diesen Gewinn auf 5,96 Millionen Euro nach Steuern gesteigert und 2011 sogar erneut auf rund 12,91 Millionen Euro erhöhen können.

Das Landgericht Köln hat diese Falschberichterstattung des Handelsblatts nun verboten und diesen Eingriff in den Markt damit gestoppt.. "Das ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb um Stromkunden", sagt FlexStrom-Gründer Mundt. Falschaussagen über günstige und alternative Stromanbieter sind eben auch dann verboten, wenn sie von seriösen Medien wie dem Handelsblatt übernommen und weiterverbreitet werden. Derzeit verlieren insbesondere die Energiekonzerne und Stadtwerke immer mehr Kunden. Grund dafür sind deutliche Preiserhöhungen durch die Ökostrom-Umlage und andere staatlich verordnete Belastungen.

Auch unter Berufung auf die Netzgesellschaften der großen Energiekonzerne hatte das Handelsblatt falsch über den unabhängigen Stromanbieter FlexStrom berichtet. Angeblich würde FlexStrom die Durchleitung von Strom bei diversen Regionalgesellschaften nur noch gegen Vorkasse gestattet. Auch in diesem Punkt erließ das Landgericht Köln ein Verbot. Den Streit mit einem regionalen Stadtwerk, das versucht hatte, FlexStrom mit unlauteren Mitteln Stromkunden abzuwerben, hatte das Handelsblatt ebenso falsch wiedergegeben - und muss auch diese Falschdarstellung einstellen.

Seit Mitte November hatte das Handelsblatt mehrere Berichte über FlexStrom veröffentlicht und dabei häufig direkte Konkurrenten des Stromanbieters zu Wort kommen lassen. FlexStrom hatte daraufhin die "bescheidene Recherche" der Wirtschaftszeitung kritisiert. "Von einer seriösen Zeitung wie dem Handelsblatt hätten wir deutlich mehr Genauigkeit erwartet", sagte ein Sprecher.

Die Verfügung des Landgerichts Köln gegen die Falschberichte des Handelsblatts stärkt nach Ansicht von FlexStrom den liberalisierten Energiemarkt. Mit deutlich mehr als 500.000 belieferten Strom- und Gaskunden ist die FlexStrom Unternehmensgruppe einer der größten unabhängigen Energieversorger Deutschlands. "Es zeigt sich, dass der Wettbewerb auf dem Strommarkt nicht auf diese Art und Weise behindert werden darf - das ist eine sehr positive Botschaft", sagt FlexStrom-Chef Robert Mundt. Nur durch mehr Wettbewerb lasse sich ein weiterer Anstieg der Strompreise in Deutschland beschränken.

LG Köln, Az 28 O 514/12

Gegen die einstweilige Verfügung des LG Köln besteht das Rechtsmittel des Widerspruchs.

Dirk Hempel, Pressestelle der FlexStrom Aktiengesellschaft , 09.01.2013

presseportal.de: http://www.presseportal.de/pm/60917/2394686/handelsblatt-muss-falschberichte-zu-flexstrom-einstellen/api
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