25.9.2011 - Beim Heizungstausch in einem Objekt, das einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört, ist Vorsicht angesagt. Sofern die Heizkörper und Anschlussleitungen im Sondereigentum stehen und sie im Rahmen der Heizungsmodernisierung ebenfalls ausgetauscht werden müssen, kann dies nur mit Zustimmung der... zum vollen Artikel bei enbausa.de
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