8.7.2008 - Solarthemen 283: Am 18. Juni hat die Bundesregierung die Heizkostenverordnung novelliert. Dies betrifft auch den Betrieb von Solarwärmeanlagen. Neu aufgenommen in die Heizkostenverordnung wurde folgende Regelung: ?Tragen Solaranlagen zur Warmwasserversorgung bei, ist nur der Anteil, der nicht solar erzeugt wird, bei der Aufteilung der Kosten zu berücksichtigen.
Wird dieser nicht direkt gemessen, ist der Wärmeeintrag der [...] zum vollen Artikel bei Solarthemen * Infodienst für regenerative Energien
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